Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: 2026-09-14.2

v2026-09-14.2

1. Parteien und Gegenstand

Diese Vereinbarung gilt zwischen dem Kunden (Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO) und der Tippale.com, Inh. Michael Lev-Ari, Auf dem Neuen Feld 8, 63303 Dreieich, Deutschland (Auftragsverarbeiter). Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der Tippale-Plattform für Trinkgeldverteilung, Dienstplanung, Zeiterfassung und Lohnabrechnung.

Der Verantwortliche bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie für die Rechte der betroffenen Personen verantwortlich.

2. Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung umfasst Erhebung, Speicherung, Organisation, Berechnung, Abruf, weisungsgemäße Offenlegung, Rückgabe und Löschung für die vereinbarten Module: Trinkgeld, Dienstplanung, Zeiterfassung, Lohn, Abwesenheiten, Einkauf, Buchhaltung, Inventur, Dokumenteneingang und -erkennung, Teamkommunikation, Berichte und KI-Unterstützung. Betroffen sind auch Lieferanten, deren Ansprechpartner und andere in Kundenunterlagen genannte Personen. Gesundheits-, Behinderungs- und Religionsdaten können besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO sein und dürfen nur auf rechtmäßige Weisung mit beschränktem Zugriff verarbeitet werden.

3. Kategorien betroffener Personen und Daten

  • Betroffene Personen: Mitarbeitende, Führungskräfte und Inhaber des Kunden.
  • Datenkategorien: Stammdaten (Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit), Arbeitszeit-, Stempel- und Schichtdaten inkl. GPS-Prüfergebnis, Vergütungs- und Trinkgelddaten, Sozialversicherungs- und Steuerdaten, Bank- bzw. Auszahlungsdaten, Pfändungen, Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit) samt Nachweisen, Verträge und unterschriebene Personalfragebögen, Nachrichten in der App sowie Geschäftsbelege (Rechnungen, Kassenberichte, Kassenbuch), die personenbezogene Daten Dritter enthalten können.

4. Weisungsbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen und nicht zu eigenen Zwecken. Hält er eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

  • Verschlüsselte Übertragung (TLS) und verschlüsselte Speicherung sensibler Daten.
  • Rollen- und mandantenbasierte Zugriffskontrolle (Row-Level Security je Betrieb).
  • Authentifizierung über den Identitätsanbieter der Plattform, Protokollierung von Zugriffen.
  • Angemessene Maßnahmen für Datensicherung, Wiederherstellung und Wirksamkeitsprüfung nach Art. 32 DSGVO; anbieterbetriebene Kontrollen werden anhand der geltenden Anbieterunterlagen beurteilt.
  • Vertraulichkeitsverpflichtung aller mit der Verarbeitung befassten Personen.

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine Genehmigung für die nachfolgenden Dienstleistungskategorien. Die einschlägigen Anbieterunterlagen bestimmen Rechtsträger, Verarbeitungsorte und weitere Unterauftragsverarbeiter. Vom Kunden angebundene Anbieter sind nur insoweit Unterauftragsverarbeiter, wie sie im Auftrag von Tippale handeln; eigene Verantwortliche und unmittelbar vom Kunden beauftragte Anbieter fallen nicht automatisch darunter. Die eigene Abo-Abrechnung von Tippale über Base44 Payments wird in der Datenschutzerklärung erläutert:

  • Base44 - Hosting, Datenbank, Authentifizierung, Dateispeicher, E-Mail-Versand und KI-Integrationen
  • Über Base44 eingebundene KI-Modellanbieter (z. B. OpenAI, Google, Anthropic) - Dienstplan-Erstellung, Auswertungen, Assistenten, Dokumentenerkennung; gemäß vertraglichen Datennutzungsbeschränkungen
  • Apple Push Notification Service / Google Firebase Cloud Messaging - Zustellung von Push-Nachrichten
  • Anbieter von Kassen-, Wix- und Lieferplattformen - nur soweit vom Verantwortlichen angebunden

Über beabsichtigte Änderungen wird der Verantwortliche vorab informiert und kann diesen aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Jeder Unterauftragsverarbeiter wird schriftlich zu im Wesentlichen denselben Datenschutzpflichten verpflichtet; der Auftragsverarbeiter bleibt für dessen Leistung verantwortlich.

7. Drittlandtransfer

Sofern Daten außerhalb des EWR verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder der EU-Standardvertragsklauseln einschließlich ergänzender Schutzmaßnahmen.

8. Unterstützungspflichten

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit), bei Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie bei Meldepflichten nach Art. 33, 34 DSGVO. Datenschutzvorfälle werden unverzüglich nach Kenntnis gemeldet.

9. Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung des Vertrags werden die Daten nach Wahl des Verantwortlichen zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fristen) entgegenstehen.

10. Nachweise und Kontrollrechte

Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung dieser Vereinbarung auf Anfrage nach und ermöglicht Überprüfungen in angemessenem Umfang, sofern der Betriebsablauf nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.

11. Dauer und Vertragswirkung

Diese Vereinbarung tritt mit der elektronischen Annahme durch eine vertretungsberechtigte Person während der Betriebseinrichtung in Kraft und gilt für die Dauer des Dienstes. Dokumentversion, Betrieb, Nutzer, Sprache und Zeitpunkt werden protokolliert. Der Verantwortliche kann dokumentierte Weisungen erteilen und bleibt für deren Rechtmäßigkeit verantwortlich.

12. Kontakt

Fragen zum Datenschutz: privacy@tippale.com. Weitere Angaben finden Sie im Impressum und in der Datenschutzerklärung.